Befestigungsmaterial B133T

Dieses Befestigungsmaterial kann ab einer Maschenteilung von 33 mm von oben, bei vorheriger Vormontage in den dafür vorgesehenen Befestigungsbohrungen montiert werden und ist – auf Wunsch – mit erhöhtem Bart lieferbar. Die Befestigung ist nach den Vorschriften der BG nur dann zulässig, wenn zusätzlich eine bauseitige Verschiebesicherung vorhanden ist.

Bestehend aus:

  • Telleroberteil
  • Klemmunterteil
  • Schraube, Mutter und Kunststoffsicherungsring

 

Diese Befestigung ist auch in Edelstahl lieferbar. Schraubenlänge mindestens Rosthöhe plus 30 mm.

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