Glossar

Metallroste werden in Gitterroste (Schweißpressroste, Pressroste) und Blechprofilroste unterschieden.

Gitterroste sind tragfähige, plattenförmige Körper, deren Flachseiten viele durchgehende Öffnungen in regelmäßiger Anordnung haben, sodass der freie Querschnitt gewöhnlich über 70% liegt. Gitterroste bestehen aus senkrecht stehenden Tragstäben, die parallel zueinander angeordnet sind und von Querstäben gekreuzt und verbunden werden.

Blechprofilroste sind aus Blechen geformte C-Profile, die an der Oberfläche unterschiedlich geformte Ausnehmungen und Profilierungen haben. Diese Profilierungen ergeben eine besondere Stabilität und Rutschhemmung.

Auflage

Die geplante Auflagelänge muss mindestens 30 mm betragen. Im Betriebszustand darf die Auflagelänge das Maß von 25 mm nicht unterschreiten. Abweichungen sind zulässig, wenn durch konstruktive Maßnahmen ein Verschieben der Roste in Tragrichtung zwangsläufig verhindert wird.

Aufstelzung

Eine Aufstelzung ist notwendig, wenn zwischen Gitterrost- und Einlegehöhe ein Ausgleich zu schaffen ist. Sie wird vorzugsweise durch eine entsprechende Randausbildung oder ein untergeschweißtes Profil erreicht.

Ausklinkung im Auflagebereich

Eine Ausklinkung der Stäbe an der Auflageseite. Dadurch soll ein Niveauausgleich zwischen Oberkante Gitterrost und den benachbarten Konstruktionen erreicht werden. Es ist darauf zu achten, dass die Tragfähigkeit gesichert bleibt.

Ausschnitte

An Rosten können Ab-, Schräg oder Ausschnitte erforderlich sein, die wieder mit einem Rand versehen werden.

Breite

Das Außenmaß eines Metallrostes in Querstabrichtung. Dieses Maß wird auch dann als Breite bezeichnet, wenn es größer ist als die Länge.

Fußleiste

Eine Randeinfassung, die über die Gitterrostoberkante hinausragt. Sie muss min. 100 mm höher sein als die Gitterrostoberkante.

Fußleiste

Eine Randeinfassung, die über die Gitterrostoberkante hinausragt. Sie muss min. 100 mm höher sein als die Gitterrostoberkante.

Kleinstschnitte

Als Kleinstschnitte werden gerade, schräge und runde Schnitte bezeichnet, die kleiner als 0,5 lfdm. sind. Diese werden als Zulage berechnet.

Länge

Das Außenmaß eines Rostes in Tragstabrichtung. Dieses Maß wird auch dann als Länge bezeichnet, wenn es kleiner ist als die Breite.

Maschenteilung

Das Maß von Mitte zu Mitte Tragstab und von Mitte zu Mitte Querstab.

Maschenweite

Der lichte Abstand zwischen Trag- bzw. Querstab.

Querstäbe

Verbindungsstäbe quer zu den Tragstäben, die an den Kreuzungsstellen mit den Tragstäben verschweißt und/ oder verpresst sind.

Randeinfassung (Flach)

Eine in der Regel in Tragstabhöhe allseitige Rostumrandung. Parallel mit den Tragstäben=Randeinfassung in Tragstabbrichtung; parallel mit den Querstäben=Randeinfassung in Querstabrichtung In diesem Beispiel besteht die Randeinfassung aus Flach.

Randeinfassung (Sicke)

Eine in der Regel in Tragstabhöhe allseitige Rostumrandung. Parallel mit den Tragstäben=Randeinfassung in Tragstabbrichtung; parallel mit den Querstäben=Randeinfassung in Querstabrichtung In diesem Beispiel besteht die Randeinfassung aus einem Sickenband.

Seitenplatte

Seitlich an Stufen angeschweißte Platten mit Bohrungen zum Anschrauben an eine Treppenwange.

Spindeltreppen

Eine Spindeltreppe ist eine Sonderform einer Wendeltreppe, da diese über eine zentrale Säule an der die Spindelstufen angebracht werden verfügt.

Stützweite (Tragstabrichtung)

Das Maß von Mitte zu Mitte Auflager. Stützweite im Lichten (Spannweite) ist das lichte Maß zwischen zwei Auflagern.

Tragstäbe

Die die Belastung tragenden, parallel zueinander liegenden Stäbe zwischen zwei Rostauflagern.

Unterkonstruktion C-Profil

Eine Unterkonstruktion ist ein konstruktives Bauteil, auf dem Gitterroste verlegt werden. In diesem Beispiel aufliegend auf einem C-Profil.

Unterkonstruktion T-Profil

Eine Unterkonstruktion ist ein konstruktives Bauteil, auf dem Gitterroste verlegt werden. In diesem Beispiel aufliegend auf einem T-Profil.